Derzeit führt die Musikindustrie eine beispiellose Abmahnwelle gegen Filesharer von MP3-Dateinen durch. Dabei versenden beauftragte Anwaltskanzleien tausende von Abmahnschreiben an meist über die IP-Nummer identifizierte Filesharer.
Einem anscheinend etwas größenwahnsinnigen Abmahnanwalt ist dabei allerdings ein peinlicher Fehler unterlaufen. Die Kanzlei Rasch saß einer fehlerhaft übermittelten IP-Nummer auf und mahnte den Falschen ab. Da der Abgemahnte seine Unschuld beweisen konnte stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ein.
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