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Derzeit führt die Musikindustrie eine beispiellose Abmahnwelle gegen Filesharer von MP3-Dateinen durch. Dabei versenden beauftragte Anwaltskanzleien tausende von Abmahnschreiben an meist über die IP-Nummer identifizierte Filesharer.

Einem anscheinend etwas größenwahnsinnigen Abmahnanwalt ist dabei allerdings ein peinlicher Fehler unterlaufen. Die Kanzlei Rasch saß einer fehlerhaft übermittelten IP-Nummer auf und mahnte den Falschen ab. Da der Abgemahnte seine Unschuld beweisen konnte stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ein.

Dem abgemahnten Bürger sind natürlich Anwaltskosten durch die unberechtigte Abmahnung entstanden, welche er von Rasch ersetzt haben wollte. Da Rasch dies ablehnte klagte der Betroffene beim AG Hamburg auf Schadensersatz und bekam Recht.

Der Richter in Hamburg (es war nicht der "Berühmte vom LG Hamburg") ging sogar noch weiter. Das standardisierte Abmahnschreiben, welches Rasch verschickte, sei rechtswidrig und stelle eine "erheblich Verletzung des Persönlichkeitsrechts" des Abgemahnten dar. Ausserdem war die ungeprüfte Übernahme der vom Provider übermittelten IP-Nummer durch die Kanzlei eine "Verletzung der Sorgfaltspflicht".

Auch die Staatsanwaltschaft nahm der Richter ins Visier: "Die Herausgabe der ermittelten Personendaten stelle eine Verletzung der Strafprozeßordnung dar".

Staatsanwaltschaft und Abmahnanwalt halten also die Moral hoch und treten für die (Urheber)Rechte ein. Selbst scheinen sie es dabei aber mit Regeln und Rechten nicht so genau zu nehmen.

Weil wir gerade dabei sind: Was auch immer die Gründe für einen Filesharer sein mögen mehrere hundert MP3-Dateien zum Download anzubieten. Die Absicht damit finanziellen Gewinn zu erwirtschaften zählt bestimmt in den seltensten Fällen dazu. Bei einer Anwaltskanzlei, die tausende von offenbar rechtswidrigen Abmahnungen mit darin enthaltenen enormen Anwaltskosten verschickt, macht dies um Geld damit zu verdienen.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob der Filesharer oder der Abmahnanwalt der größere Gauner in dem Spiel ist.

Quellen: Golem.de, Sueddeutsche.de, Abmahnanwalt.com

    
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