Die 2. Reformstufe des Urheberrechts
( heise.de ) kann wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Dadurch werden u.a. die Nutzer von Tauschbörsen weiter kriminalisiert. Künftig wird es schon eine strafbare Handlung sein den Download einer „offensichtlich rechtswidrig“ angebotenen Datei zu starten.
Der Bauernfängerei durch die Musik- und Filmindustrie ist damit Tür und Tor geöffnet. Ab Januar wird es für die „Kopfgeldjäger“ der Branche ausreichend sein offensichtlich illegale Inhalte auf diversen Tauschbörsen anzubieten. Jeder der den Download startet macht sich strafbar und kann abgemahnt und/oder verklagt werden.
Bisher musste den „gefassten“ Tauschbörsennutzern das Anbieten illegaler Inhalte nachgewiesen werden. Dieser Umstand entfällt künftig.
Ob das Anbieten illegaler Inhalte durch die Musik- und Filmindustrie, oder durch sie beauftragte Firmen eine „Anstiftung zu einer Straftat“ ist wird hoffentlich noch durch Gerichte geklärt.