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Seit dem 1.Januar 2008 ist das Gesetz zur VorratsdatenspeicherungInternetzensur in Kraft.

Auch wenn über 30000 BürgerInnen, zahlreiche Oppositionspolitiker sowie Journalisten- und Anwaltsvereinigungen das Bundesverfassungsgericht per Verfassungsbeschwerde zum Stopp des Gesetzes aufgerufen haben, müssen wir bis zu einer Entscheidung mit diesem verdachtsunabhängigen massiven Eingriff in die Privatsphäre aller Bundesbürger leben.

Ab sofort müssen Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten aller Telefongespräche speichern. Es wir gespeichert wer, wann, mit wem und wie lange telefoniert hat. Bei Mobilfunk-Gesprächen werden noch zusätzlich die Standorte beider Gesprächsteilnehmer gespeichert. Auch die Kommunikation via SMS wird überwacht.

Spätestens ab 2009 wird ausserdem sämtlicher Internetverkehr gespeichert. Es wird gespeichert wann Sie mit welcher IP-Nummer im Internet unterwegs sind, welche Websites Sie besuchen und welche Dateien sie downloaden. Ihre (unverschlüsselten) E-Mails werden heute schon gelesen und gespeichert.

Welche Auswirkungen hat diese Totalüberwachung nun zum Beispiel für Filesharer?

Internetservice-Provider(ISP) durften bisher nur zu Abrechnungszwecken Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Bei Flatrate-Kunden hätte eigentlich überhaupt nichts gespeichert werden dürfen, da für eine Abrechnung keine Verbindungsdaten notwendig waren. Wirklich daran gehalten hat sich kein Provider. Sonst wären die Abmahnwellen gegen Tauschbörsen-Nutzer nicht möglich gewesen. Das jetzt per Gesetz gespeichert wird erhöht das Endeckungsrisiko für Filesharer also nicht wesentlich.

Problematischer ist die vorgeschriebene Speicherdauer von 6 Monaten. Abmahnanwälte der Musik- und Filmindustrie haben dadurch mehr Zeit gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Der Zugriff der Urheberrechts-Inhaber auf die gespeicherten Daten hat es (diesmal) noch nicht ins Gesetz geschafft. Rechteinhaber müssen also vorerst weiter aktiv nach IP-Nummer von Filesharern suchen und Staatsanwaltschaften zu Ermittlung der Identität des Filesharers veranlassen. Ich bin aber überzeugt dass dieser Punkt spätestens nach der nächsten Wahl mit ins Gesetz aufgenommen wird.

Dann könnte es wirklich eng werden für Filesharer.

Der Quark-mit-Sauce-Blog Internetzensur hat sich ausführlich Gedanken zu diesem Thema gemacht und auch gleich ein paar Möglichkeiten zum anonymen Filesharing aufgeführt.

    
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